Auf die Revisionen beider Parteien wird das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 05. Oktober 1978 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Der Kläger macht gegen die beklagte Stadt Amtshaftungsansprüche wegen einer falschen Auskunft über das Maß der baulichen Nutzbarkeit von Grundstücken geltend.
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