BGH - Urteil vom 10.07.1980
III ZR 23/79
Normen:
BBauG § 35 Abs. 2; BGB § 839; GG Art. 34;
Fundstellen:
BRS 36 Nr. 177
BRS 36, Nr. 177
BauR 1981, 61
BlGBW 1981, 195
DVBl 1981, 96
JuS 1981, 222
LM Nr. 115 zu Art. 34 GrundG
LM Nr. 43 zu § 839 (Ca) BGB
LM Nr. 59 zu § 839 (Fe) BGB
NJW 1980, 2573
VersR 1980, 943
WM 1980, 1199
Vorinstanzen:
I. LG Waldshut-Tiengen ? Urteil vom 23.12.1976 - 2 O 13/76,
OLG Karlsruhe ? Urteil vom 07.12.1978 - 4 U 57/77,

Amtshaftung einer Gemeinde bei unrichtiger Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstücks; Sorgfaltspflichten des Auskunftsbeamten

BGH, Urteil vom 10.07.1980 - Aktenzeichen III ZR 23/79

DRsp Nr. 2009/18600

Amtshaftung einer Gemeinde bei unrichtiger Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstücks; Sorgfaltspflichten des Auskunftsbeamten

Zu den Pflichten eines Gemeindebeamten bei der Erteilung einer Auskunft über die Bebaubarkeit eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks.

1. a) Beamte müssen Auskünfte, die sie erteilen, richtig, klar, unmißverständlich und vollständig geben, so daß der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann. b) Diese Amtspflicht besteht gegenüber jedem Dritten, in dessen Interesse oder auf dessen Antrag die Auskunft erteilt wird. Für die Frage, ob eine amtliche Auskunft richtig und sachgerecht ist, kommt es entscheidend darauf an, wie sie von dem Empfänger aufgefasst wird und werden kann und welche Vorstellungen zu erwecken sie geeignet ist. 2. a) Eine Verpflichtung der Beamten, den Antragsteller, der die Rechtslage verkennt, über seinen Irrtum aufzuklären, kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände anerkannt werden. b) Hat es der Beamte mit einer besonders schutzbedürftigen Person zu tun, muß er bei der Erteilung der Auskunft besondere Vorsicht und Sorgfalt beobachten. 4. a) Durch Erteilung einer unvollständigen und mißverständlichen Auskunft kann sich der Beamte einer fahrlässigen Amtspflichtverletzung schuldig machen.