Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung
BGH, Urteil vom 17.12.1992 - Aktenzeichen III ZR 114/91
DRsp Nr. 1993/176
Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung
»1. Das bloße Vermögensinteresse, welches darin besteht, daß ein von Altlasten freies Grundstück einen höheren Marktwert hat als ein belastetes, wird durch die Pflicht, bei der Bauleitplanung die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, nicht geschützt (Fortführung der »Altlasten«-Rechtsprechung des Senats [Senatsurteile BGHZ 106, 323; 109, 380; 113, 367]). 2. Zum Beginn der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs, wenn eine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB in Betracht kommt.«