BGH vom 30.01.1975
III ZR 18/72
Normen:
BGB § 839 ; BauGB § 1 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 ; GG Art. 34 ;
Fundstellen:
DVBl 1976, 173

Amtspflichten der Gemeinde bei Beschlußfassung über einen Bebauungsplan; Begriff des Verschuldens

BGH, vom 30.01.1975 - Aktenzeichen III ZR 18/72

DRsp Nr. 1996/14836

Amtspflichten der Gemeinde bei Beschlußfassung über einen Bebauungsplan; Begriff des Verschuldens

Die Ratsherren einer Gemeinde üben bei der Beschlußfassung über einen Bebauungsplan ein öffentliches Amt i.S. des Art. 34 GG aus; sie sind daher Beamte im haftungsrechtlichen Sinne. Amtspflichten können gegenüber den vom Plan betroffenen Grundstückseigentümern bestehen, da deren Interessen untereinander und mit anderen Belangen abzuwägen sind. Kein Verschulden, wenn ein Plan durch ein Kollegialgericht für rechtmäßig gehalten worden ist.

Normenkette:

BGB § 839 ; BauGB § 1 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 ; GG Art. 34 ;
Fundstellen
DVBl 1976, 173