Amtspflichten militärischer Aufsichtspersonen zur Verhinderung der vorschriftswidrigen Benutzung von Dienstfahrzeugen; Leistungen der Unfall- und Rentenversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit
BGH, Urteil vom 17.03.1983 - Aktenzeichen III ZR 170/81
DRsp Nr. 1994/4721
Amtspflichten militärischer Aufsichtspersonen zur Verhinderung der vorschriftswidrigen Benutzung von Dienstfahrzeugen; Leistungen der Unfall- und Rentenversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit
A. Die Verpflichtung militärischer Aufsichtspersonen, die vorschriftswidrige Benutzung von Dienstfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu verhindern, besteht auch gegenüber den gefährdeten Verkehrsteilnehmern. B. Leistungen der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung sind nicht als anderer Ersatz i.S.v. § 839 Abs. 1 S. 2 BGB anzusehen.