BGH vom 23.06.1983
III ZR 40/82
Normen:
BauGB § 112, § 95 ;
Fundstellen:
DRsp V(527)268b-c
DRsp V(527)82Nr. 1 zu § 112
DVBl 1983, 1147

Anfechtung der Vorabentscheidung über die Enteignung; Stichtag für die Bemessung der Enteignungsentschädigung

BGH, vom 23.06.1983 - Aktenzeichen III ZR 40/82

DRsp Nr. 1996/14204

Anfechtung der Vorabentscheidung über die Enteignung; Stichtag für die Bemessung der Enteignungsentschädigung

Die Vorabentscheidung über die Enteignung kann von dem Eigentümer auch mit der Begründung angefochten werden, die Vorauszahlung auf die zu erwartende Entschädigung sei offensichtlich fehlerhaft. In diesem Fall nimmt das Grundstück an Wertsteigerungen durch Preissteigerungen i.S. der Steigerungsrechtsprechung teil. Der Stichtag für die Preisbemessung verschiebt sich, wenn der Eigentümer die Zulässigkeit der Enteignung erfolgreich mit der Begründung angefochten hat, die Vorauszahlung sei fehlerhaft festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 112, § 95 ;
Fundstellen
DRsp V(527)268b-c
DRsp V(527)82Nr. 1 zu § 112
DVBl 1983, 1147