I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 10. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 05. November 2021 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
1. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen.
Die Beteiligten zu 3. - 8. sind bei dem Beteiligten zu 11. (im Folgenden: Arbeitgeber) beschäftigte Arbeitnehmer. Sie sind schwerbehinderte Menschen bzw. diesen gleichgestellt. Der (frühere) Beteiligte zu 1. war Wahlbewerber, aber kein schwerbehinderter Mensch und einem solchen auch nicht gleichgestellt. Der Beteiligte zu 10. ist die gemäß Bekanntmachung vom 17. Juli 2020 gewählte Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|