Der BGH hat in der Entscheidung DRsp I (138) 498 a-b = BauR 1986,
Wird die Kalkulation Vertragsbestandteil (sog. externer Kalkulationsirrtum) kann unter Umständen eine Anpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage erfolgen.
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