OLG München - Beschluss vom 17.09.2015
Verg 3/15
Normen:
VOL/A § 15;
Fundstellen:
NZBau 2015, 711
ZfBR 2015, 809
Vorinstanzen:
VK Südbayern, vom 27.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen Z3-3-3194-1-09-02115

Anforderungen an den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Bieters im Rahmen der Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr

OLG München, Beschluss vom 17.09.2015 - Aktenzeichen Verg 3/15

DRsp Nr. 2015/17749

Anforderungen an den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Bieters im Rahmen der Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr

Zwar kann grundsätzlich die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters auch durch eine Verpflichtungserklärung eines Dritten nachgewiesen werden. Der Nachweis ist jedoch nicht erbracht, wenn die Ausschreibung insoweit eine unbeschränkte Verpflichtungserklärung fordert, die vorgelegte Verpflichtungserklärung aber betragsmäßig beschränt ist.

Tenor

I.

Auf sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin und der Beigeladenen hin wird der Beschluss der Vergabekammer Südbayern, Az.: Z3-3-3194-1-09-02115, vom 27.4.2015 in Ziffer 1 und 2 aufgehoben und in Ziffer 1 wie folgt neu gefasst:

Der Antragsgegnerin wird untersagt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. Bei Fortbestehen der Beschaffungsabsicht wird die Antragsgegnerin verpflichtet, die Eignungsprüfung der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Vergabesenats zu wiederholen.

II.

Im übrigen werden die sofortige Beschwerde und der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.

III. IV.