Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Heidelberg vom 14.04.2020 -
Das Landgericht wird angewiesen, den Antrag der Antragstellerin auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel nicht mit der Begründung abzulehnen, der vorgelegte Handelsregisterauszug aus dem Jahr 2015 reiche als Nachweis für die Rechtsnachfolge nicht aus.
2.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|