OLG Karlsruhe - Beschluss vom 15.12.2020
10 W 6/20
Normen:
ZPO 727;
Fundstellen:
NJW-RR 2021, 548
NZG 2021, 565
Vorinstanzen:
LG Heidelberg, vom 14.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 371/05

Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.12.2020 - Aktenzeichen 10 W 6/20

DRsp Nr. 2021/4196

Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs

Im Rahmen des § 727 ZPO sind grundsätzlich keine gesteigerten Anforderungen an die Aktualität eines zum Nachweis der Rechtsnachfolge vorgelegten Handelsregisterauszugs zu stellen.

Tenor

1.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Heidelberg vom 14.04.2020 - 3 O 371/05 - aufgehoben.

Das Landgericht wird angewiesen, den Antrag der Antragstellerin auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel nicht mit der Begründung abzulehnen, der vorgelegte Handelsregisterauszug aus dem Jahr 2015 reiche als Nachweis für die Rechtsnachfolge nicht aus.

2.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO 727;

Gründe

I.