Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. November 2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.638,53 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. August 2010 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von der steuerlichen Verpflichtung zu Zahlung von Nachzahlungszinsen freizustellen, die mittelbar oder unmittelbar aus der steuerlichen Neufestsetzung hinsichtlich der vom Kläger gezeichneten Beteiligung an der ... Zweite Academy ... GmbH & Co. KG, O1, im Nennwert von 75.000 € resultieren und die ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten wären.
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