OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.03.2013
17 U 229/11
Normen:
BGB § 280; BGB § 849;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 09.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 515/10

Anforderungen an die Anlageberatung hinsichtlich der Rechtsnatur einer Garantiezahlung an einen Medienfonds

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.03.2013 - Aktenzeichen 17 U 229/11

DRsp Nr. 2013/6245

Anforderungen an die Anlageberatung hinsichtlich der Rechtsnatur einer Garantiezahlung an einen Medienfonds

Wird seitens der beratenden Bank gegenüber dem Anleger der unzutreffende Eindruck erweckt, die Garantiezahlung an den Fonds führe zu einer sicheren Ausschüttung in Höhe von über 100% seiner Nettoeinlagesumme, genügt dies nicht den Anforderungen an eine objektgerechte Beratung (hier: Academy II).

Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. November 2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.638,53 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. August 2010 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von der steuerlichen Verpflichtung zu Zahlung von Nachzahlungszinsen freizustellen, die mittelbar oder unmittelbar aus der steuerlichen Neufestsetzung hinsichtlich der vom Kläger gezeichneten Beteiligung an der ... Zweite Academy ... GmbH & Co. KG, O1, im Nennwert von 75.000 € resultieren und die ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten wären.