Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der vom 1. Dezember 2009 (VK 3-205/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 185.000 Euro
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