Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem am 1. Oktober 2018 verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wird zurückgewiesen.
Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20 000 € festgesetzt.
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