Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 10. Oktober 2022, Az. 3194.Z3-3_01-22-40 wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners und der Beigeladenen sowie der durch das Verfahren nach §
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 470.000,00 € festgesetzt.
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