Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird das Ausschreibungsverfahren in den Stand vor der Präsentation und der Wertung der Kriterien "Referenzobjekt" und "Projektanalyse" zurückversetzt; die Wertung der Kriterien "Projektteam" und "Honorar" bleibt bestehen.
II.Im übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer und des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Aufwendungen selbst.
IV.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.158,82 € festgesetzt.
I.
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