OLG Dresden - Beschluss vom 15.02.2019
Verg 5/18
Normen:
GWB § 122 Abs. 4 S. 2;
Fundstellen:
NZBau 2019, 745
ZfBR 2019, 829
Vorinstanzen:
VK Sachsen, vom 30.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1/SVK/021-18

Anforderungen an die Bekanntmachung von Eignungskriterien

OLG Dresden, Beschluss vom 15.02.2019 - Aktenzeichen Verg 5/18

DRsp Nr. 2019/7624

Anforderungen an die Bekanntmachung von Eignungskriterien

1. Eignungskriterien sind gem. § 122 Abs. 4 S. 2 GWB in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung aufzuführen. Dabei ist eine Verweisung des Bieters zur Kenntnisnahme von den Eignungsanforderungen auf die Vergabe- oder Auftragsunterlagen als Ganzes ausgeschlossen. 2. Eine konkrete Verlinkung auf ein elektronisch ohne Weiteres zugängliches Dokument, aus dem sich die Eignungsanforderungen ergeben, ist jedoch nicht von vornherein ausgeschlossen.

1. Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 30.10.2018 - 1/SVK/021-18 - wird zurückgewiesen.

2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin trägt die Beschwerdeführerin. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Antragstellerin war notwendig.

Normenkette:

GWB § 122 Abs. 4 S. 2;

Gründe:

I.