Der als Gegenvorstellung zu wertende Antrag der Antragstellerin, den Streitwert für das Beschwerdeverfahren - unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Senats vom 15. Mai 2019 - abzuändern, wird abgelehnt.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Der von dem Bevollmächtigten der Antragstellerin gestellte Antrag, mit dem dieser eine Erhöhung des im Beschluss des Senats vom 15. Mai 2019 (
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|