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2013
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm - Beschluss vom 31.07.2013
15 W 259/12
Normen:
BGB
§
1023
Abs.
1
S. 2;
Fundstellen:
FGPrax 2013, 251
NJW-RR 2014, 21
NotBZ 2013, 396
Vorinstanzen:
AG Beckum, - Vorinstanzaktenzeichen O - 2949 - 8
Anforderungen an die Bestimmtheit der Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit
OLG Hamm,
Beschluss
vom 31.07.2013
- Aktenzeichen 15 W 259/12
DRsp Nr. 2013/20970
Anforderungen an die Bestimmtheit der Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit für die Eintragung im Grundbuch hinreichend bestimmt ist.
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
Normenkette:
BGB
§
1023
Abs.
1
S. 2;
Gründe
I.
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