BVerwG - Beschluss vom 21.10.2019
4 BN 24.19
Normen:
BauNVO § 1 Abs. 4 S. 2; BauNVO § 1 Abs. 9;
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 21.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 1705/17

Anforderungen an die Bestimmtheit eines Bebauungsplans; Dokumentation eines gebietsübergreifenden planerischen Gliederungswillens der Gemeinde

BVerwG, Beschluss vom 21.10.2019 - Aktenzeichen 4 BN 24.19

DRsp Nr. 2020/210

Anforderungen an die Bestimmtheit eines Bebauungsplans; Dokumentation eines gebietsübergreifenden planerischen Gliederungswillens der Gemeinde

Die Wirksamkeit einer gebietsübergreifenden Gliederung hängt davon ab, dass ihr auch ein darauf gerichteter planerischer Wille der Gemeinde zugrundeliegt.

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21. Dezember 2018 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 100 000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 1 Abs. 4 S. 2; BauNVO § 1 Abs. 9;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie ist jedenfalls unbegründet.