Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 7. Februar 2013 aufgehoben.
I.
Der Beteiligte zu 1 ist als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Das Nachbargrundstück ist in Wohnungseigentum aufgeteilt. Eine der beiden Wohnungen gehört dem Beteiligten zu 1 allein, die zweite Wohnung gehört ihm anteilig (1/2) mit seiner Ehefrau, der Beteiligten zu 2. Die Beteiligten zu 3 und 4 sind die gemeinsamen volljährigen Söhne.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|