VG Braunschweig, vom 29.09.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 120/87
II. OVG Niedersachsen - Urteil vom 25.06.1990 6 A 239/88,
Anforderungen an die Beurteilung der Teilumnutzung im Außenbereich
BVerwG, Beschluß vom 03.12.1990 - Aktenzeichen 4 B 145.90
DRsp Nr. 1996/15668
Anforderungen an die Beurteilung der Teilumnutzung im Außenbereich
»1. Soll ein Gebäude im Außenbereich nur teilweise zu einem nicht privilegierten Zweck genutzt werden, so ist über etwa beeinträchtigte öffentliche Belange in einheitlicher Beurteilung von baulicher Anlage und der in einem Teil auszuübenden neuen Nutzung zu entscheiden.2. Die Erleichterung der baulichen Erweiterung von gewerblichen Betrieben gilt nicht für Nutzungsänderungen (Umwandlung einer Werkstatt mit Lager in eine Verkaufsstätte).«