OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 26.04.2010
4 L 215/09
Normen:
BauO LSA § 5 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 2; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4;
Vorinstanzen:
VG Halle, vom 01.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 148/09

Anforderungen an die Darlegung der Berufungszulassungsgründe eines Verfahrensmangels und der Divergenz; Beitragspflicht eines Grundstückes bei Fehlen eines gradlinigen Zuganges von einer öffentlichen Verkehrsfläche; Aushändigung einer Nutzungsurkunde oder Mitteilung des Inhalts gegenüber dem Adressaten auf andere Weise im Hinblick auf ein dingliches Nutzungsrecht entsprechend des Gesetzes der DDR vom 14. Dezember 1970 über die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.04.2010 - Aktenzeichen 4 L 215/09

DRsp Nr. 2010/9402

Anforderungen an die Darlegung der Berufungszulassungsgründe eines Verfahrensmangels und der Divergenz; Beitragspflicht eines Grundstückes bei Fehlen eines gradlinigen Zuganges von einer öffentlichen Verkehrsfläche; Aushändigung einer Nutzungsurkunde oder Mitteilung des Inhalts gegenüber dem Adressaten auf andere Weise im Hinblick auf ein dingliches Nutzungsrecht entsprechend des Gesetzes der DDR vom 14. Dezember 1970 über die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe eines Verfahrensmangels und der Divergenz2. Zur fehlenden Beitragspflichtigkeit eines Grundstückes infolge des Fehlens eines gradlinigen Zuganges von einer öffentlichen Verkehrsfläche3. Die Entstehung eines dinglichen Nutzungsrechts entsprechend dem Gesetz der DDR vom 14. Dezember 1970 über die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken setzt voraus, dass eine Nutzungsrechtsurkunde ausgehändigt oder ihr Inhalt dem Adressaten auf andere Weise mitgeteilt worden ist.

Normenkette:

BauO LSA § 5 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 2; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4;

Gründe

Der statthafte Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet.

1.