Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.07.2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin - Az.: 2 O 515/05 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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