Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.06.2014 (
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
3.Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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