OVG Sachsen - Beschluss vom 22.03.2010
1 A 517/09
Normen:
SächsBO § 58 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 07.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 2098/08

Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines die Nutzung eines bestimmten Flurstückes untersagenden Bescheides

OVG Sachsen, Beschluss vom 22.03.2010 - Aktenzeichen 1 A 517/09

DRsp Nr. 2010/7363

Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines die Nutzung eines bestimmten Flurstückes untersagenden Bescheides

Nach § 58 Abs. 2 S. 1 SächsBO haben die Bauaufsichtsbehörden u.a. darüber zu wachen, dass bei der Nutzung von Anlagen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Hierzu gehört auch die Überwachung, dass eine Hotelnutzung nicht in den Bereich eines weiteren und nicht im selben Baugebiet liegenden Flurstücks ausgedehnt wird, damit es nicht durch Hotelgäste zu bodenrechtliche Spannungen kommt (etwa Lärmimmissionen).

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. August 2009 - 7 K 2098/08 - wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

SächsBO § 58 Abs. 2;

Gründe