Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.01.2020 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger ist ein Verein zur Förderung gewerblicher Interessen. Er nimmt die Beklagte, die Lebensmittelmärkte betreibt, wegen einer Werbung in dem Flyer "A deine Services" aus April 2019 auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch.
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