Auf die Revision der Beklagten wird der Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 3. August 2020 aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 14. Zivilkammer (2. Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Osnabrück vom 30. Juli 2019 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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