OLG Koblenz - Beschluss vom 26.05.2010
1 Verg 2/10
Normen:
GWB § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VK Rheinland-Pfalz - VK 1 - 4/10 - 27.4.2010,

Anforderungen an die Rechtzeitigkeit einer Rüge in einem Architektenwettbewerb

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.05.2010 - Aktenzeichen 1 Verg 2/10

DRsp Nr. 2010/9686

Anforderungen an die Rechtzeitigkeit einer Rüge in einem Architektenwettbewerb

1. Erlangt ein Wettbewerbsteilnehmer an einem Freitagnachmittag Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß, so ist eine Rüge, die am nächsten Arbeitstag beim Auftraggeber eingeht, rechtzeitig i.S. von § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. 2. Ein Bewerber, dem eine Anerkennung ausgesprochen worden ist, ist nicht von vorneherein chancenloser, dass ihm bei Überprüfung der Vergabeentscheidung ein Preis zuerkannt wird.

Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 27. April 2010 wird bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel verlängert.

Normenkette:

GWB § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;

Gründe:

I. 1. Das Land Rheinland-Pfalz (Beschwerdegegnerin) beabsichtigt, auf einem dreieckigen Areal am südlichen Stadteingang von Mainz ein Archäologisches Zentrum zu errichten. Das Areal wird von der Rheinstraße, einer der Hauptverkehrsadern der Stadt, der Holzhofstraße und einer auf einem Damm verlaufenden Bahntrasse eingegrenzt.