OLG Celle - Urteil vom 12.12.2015
16 U 111/15
Normen:
BGB § 631; BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 01.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 118/12

Anforderungen an die Substantiierung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten wegen Fehlern der Planung und Bauaufsicht

OLG Celle, Urteil vom 12.12.2015 - Aktenzeichen 16 U 111/15

DRsp Nr. 2019/5071

Anforderungen an die Substantiierung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten wegen Fehlern der Planung und Bauaufsicht

Der Vortrag, ein Architekt sei der mit der Planung und Bauaufsicht beauftragte Architekt gewesen, geht über typische anwaltliche Formulierungen nicht hinaus und ist inhaltlich ohne tatsächliche Substanz. Vielmehr wäre mitzuteilen, wann und wie der Architekt mit welchen konkreten Planungen bzw. der Bauaufsicht welcher konkreten Ausführungen beauftragt worden sein soll und vor allem mit welchem tatsächlichen Inhalt.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. Juli 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Hannover wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Berufungswert: 228.371 €.

Normenkette:

BGB § 631; BGB § 280 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Klägerin nimmt den Beklagten aus abgetretenem Recht auf Schadensersatz wegen behaupteter Pflichtverletzungen aus einem Architektenvertrag - Planung und Bauaufsicht - in Anspruch.