LG Halle, vom 17.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 1458/08
Anforderungen an die Vereinbarung von Abschlagszahlungen in einem Bauträgervertrag; Ansprüche des Bauherrn bei Unwirksamkeit des Zahlungsbilanz
OLG Naumburg, Urteil vom 13.11.2009 - Aktenzeichen 10 U 20/09
DRsp Nr. 2010/9694
Anforderungen an die Vereinbarung von Abschlagszahlungen in einem Bauträgervertrag; Ansprüche des Bauherrn bei Unwirksamkeit des Zahlungsbilanz
1. § 12MaBV verbietet dem Bauträger den Abschluss einer Abschlagszahlungsvereinbarung, die zu Lasten des Erwerbers von der Regelung des § 3 Abs. 2MaBV abweicht. Damit wird der Erwerber insbesondere davor geschützt, dass der Bauträger Vermögenswerte entgegennimmt, ohne dass der mit § 3 Abs. 1MaBV bezweckte Mindestschutz gewährleistet ist. Ein solcher Schutz ist bei einem Verstoß gegen § 12MaBV nur durch die Nichtigkeit der Abschlagszahlungsvereinbarung zu erreichen.2. Einem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch kann allerdings § 813 Abs. 2BGB entgegenstehen, sofern nicht der Schutz des Erwerbers die Rückzahlung der vor Fälligkeit geleisteten Zahlungen nach Sinn und Zweck der MaBV gebietet. Wenn und soweit der Erwerber Zahlungen geleistet hat, die bei wirksamer Vereinbarung eines Zahlungsplans im Rahmen des § 3 Abs. 1, Abs. 2MaBV nicht zu beanstanden wären, ist der von der MaBV bezweckte Schutz des Erwerbers bereits verwirklicht, sodass einem Rückforderungsanspruch § 813 Abs. 2BGB entgegensteht.3. Zur Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichem Grundstückshandel.
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