OLG Düsseldorf - Beschluss vom 09.12.2009
VII-Verg 37/09
Normen:
Richtlinie 2004/18/EG Nr. 24 Anh. VII Teil A; GWB § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1b; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 2 S. 5;
Vorinstanzen:
1. Vergabekammer des Bundes, vom 09.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen VK 1 - 158/09

Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2009 - Aktenzeichen VII-Verg 37/09

DRsp Nr. 2010/3767

Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen

Heißt es in der Ausschreibung von Tiefgründungsarbeiten durch Herstellen von etwa 285 Ortbetonverdrängungsrammpfählen, dass der Nachweis der inneren und äußeren Tragfähigkeit "vom Auftragnehmer zu erbringen" ist, so ist dies zwanglos so auszulegen, dass dieser Nachweis nicht schon mit den Angebotsunterlagen vorgelegt werden muss. Ein Angebot, das diesen Nachweis nicht enthält, ist daher nicht von der Vergabe auszuschließen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 9. September 2009 (VK 1 - 158/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen und der Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB werden der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 65.000 Euro

Normenkette:

Richtlinie 2004/18/EG Nr. 24 Anh. VII Teil A; GWB § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1b; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 2 S. 5;

Gründe