OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 20.07.2023
11 Verg 3/23
Normen:
GWB § 160 Abs. 3 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VK Hessen, vom 26.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 96 e 01.02/23-2023

Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge bzgl. eines hinreichenden Verdachts auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.07.2023 - Aktenzeichen 11 Verg 3/23

DRsp Nr. 2024/4327

Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge bzgl. eines hinreichenden Verdachts auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß

Ein Nachprüfungsantrag wegen des Verdachts auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß hat das Beinhalten tatsächlicher Anknüpfungstatsachen oder Indizien zur Voraussetzung, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen. Reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen sind unzureichend.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Nichtübermittlungsbeschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen vom 26.6.2023 (Az. 96 e 01 .02/23-2023) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu EUR 25.000 festgesetzt.

Normenkette:

GWB § 160 Abs. 3 Nr. 1;

Gründe

I.

Der Antragsgegner schrieb im offenen Verfahren die Durchführung von Unterhaltsreinigungen sowie von Sonderreinigungsarbeiten für die X für verschiedene Gebäude, aufgeteilt in drei Lose, aus. Streitgegenständlich ist lediglich das Los 1.

Hierauf gab die Antragstellerin am 23.2.2023 ein Angebot ab.

Der Antragsgegner teilte ihr mit Schreiben vom 12.5.2023 mit, ihr Angebot aus preislichen Gründen nicht berücksichtigen zu können und die Zuschlagserteilung an ein anderes Unternehmen (nachfolgend auch, Bestbieterin") zu beabsichtigen (Anlage BB5).

1. 2. 3.