OLG Düsseldorf - Beschluss vom 20.01.2010
VII-Verg 1/10
Normen:
GWB § 118 Abs. 1 S. 3; GWB § 97 Abs. 4 S. 1;
Vorinstanzen:
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg, vom 21.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen VK 41/09

Anforderungen an eine Tariftreueerklärung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2010 - Aktenzeichen VII-Verg 1/10

DRsp Nr. 2010/10400

Anforderungen an eine Tariftreueerklärung

Hat ein Bewerber die Wirksamkeit der Rechtsverordnung, mit der ein Mindestlohntarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt worden ist, mit vertretbaren Gründen in Frage gestellt, sich aber bereit erklärt, bei Feststellung der Wirksamkeit der Verordnung den Tarifvertrag anzuwenden, so ist den vergaberechtlichen Anforderungen an eine Tariftreueerklärung genügt.

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 21. Dezember 2009 (VK 41/09) wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GWB § 118 Abs. 1 S. 3; GWB § 97 Abs. 4 S. 1;

Gründe

Die Antragstellerin hat gegen den oben genannten Beschluss der Vergabekammer, durch den ihr Nachprüfungsantrag zurückgewiesen worden ist, fristgerecht sofortige Beschwerde eingelegt und einen Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB gestellt.

Der Antrag ist unbegründet, denn die sofortige Beschwerde wird voraussichtlich erfolglos bleiben, § 118 Abs. 2 S. 1 GWB a.F., § 118 Abs. 2 S. 3, 1. Alt. GWB n.F..

Dabei kann offen bleiben,