1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.12.2019 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.
2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 30.000 € festgesetzt.
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