Hinweis zu A
Bei seiner Erklärung, er lehne die Anmerkung der Leistung nach Fristablauf ab, muß der Auftraggeber nicht die Worte des Gesetzes gebrauchen (BGH aaO.).
Hinweis zu B
Die Verweigerung kann auch in einem Klageabweisungsantrag liegen: BGH, BauR 1984, 181
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