OLG Düsseldorf - Beschluss vom 19.05.2010
VII-Verg 4/10
Normen:
GWB § 97 Abs. 1; VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, vom 04.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen VK VOL 32/2009

Anforderungen an Nebenangebote für Reinigungsarbeiten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2010 - Aktenzeichen VII-Verg 4/10

DRsp Nr. 2010/10405

Anforderungen an Nebenangebote für Reinigungsarbeiten

Hat der Auftraggeber in der Ausschreibung für Reinigungsdienstleistungen eine Überschreitung der Leistungsobergrenzen ausdrücklich zugelassen und gleichzeitig verlangt, dass im Nebenangebot nachvollziehbar und plausibel erläutert wird, durch welches Verfahren oder welche Methode der Bieter dieses Ziel erreichen will, so ist den Anforderungen an die Eindeutigkeit, Konkretheit und Verständlichkeit von Nebenangeboten genügt.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der vom 4. Januar 2010 (VK VOL 32/2009) aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die der Beigeladenen sowie der Antragsgegnerin zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Antragstellerin.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 375.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

GWB § 97 Abs. 1; VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 1;

Gründe

I.