Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 21. Juni 2016 aufgehoben.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 23. Juni 2015 abgeändert.
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