VG Freiburg - Urteil vom 17.11.2017
6 K 1138/16
Normen:
BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Angebotsbebauungsplan; Festsetzung Sondergebiet Hotel; Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials; Pflicht des Gemeinderats zur Einholung eines Wirtschaftlichkeitsgutachtens

VG Freiburg, Urteil vom 17.11.2017 - Aktenzeichen 6 K 1138/16

DRsp Nr. 2018/2490

Angebotsbebauungsplan; Festsetzung Sondergebiet "Hotel"; Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials; Pflicht des Gemeinderats zur Einholung eines Wirtschaftlichkeitsgutachtens

Bleibt dem Eigentümer aufgrund der Festsetzung im Bebauungsplan nur eine sehr begrenzte Möglichkeit, sein Grundstück zu nutzen, so können sich die Ermittlungspflichten des Planungsträgers gemäß § 2 Abs. 3 BauGB dahin verdichten, eine sachverständige Begutachtung zur wirtschaftlichen Realisierbarkeit vornehmen zu lassen. Hier im Fall der ausschließlichen Festsetzung eines Sondergebiets "Hotel" bejaht: Ein früherer, zur Wirtschaftlichkeit seiner Hotelplanung ausführlich sachverständig beratener Investor hatte von seinem Vorhaben (4-Sterne-Wellnesshotel mit 74 Zimmern - vorgesehen im Wege des vorhabenbezogenen Bebauungsplans) wegen die Hotelgröße betreffenden Widerständen im Gemeinderat Abstand genommen. Die Gemeinde hatte sodann gegen den Willen der Klägerin auf deren Grundstück gleichwohl im Wege des Angebotsbebauungsplans weiterhin ein Hotel vorgesehen, allerdings mit nur noch 50 bis 55 Zimmern.