OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 30.09.2019
4 LA 29/19
Normen:
StrWG § 20 Abs. 1; StrWG § 21 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 17.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 72/18

Angewiesensein eines Eigentümers oder Besitzers eines bereits über eine Zufahrt verfügenden Eckgrundstücks im besonderen Maße auf eine zweite Zufahrt i.R.d. Anliegergebrauchs; Erteilung einer Sondernutzung zur Herstellung einer weiteren Zufahrt

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.09.2019 - Aktenzeichen 4 LA 29/19

DRsp Nr. 2019/17434

Angewiesensein eines Eigentümers oder Besitzers eines bereits über eine Zufahrt verfügenden Eckgrundstücks im besonderen Maße auf eine zweite Zufahrt i.R.d. Anliegergebrauchs; Erteilung einer Sondernutzung zur Herstellung einer weiteren Zufahrt

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer, Einzelrichter - vom 17. Januar 2019 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,-Euro festgesetzt.

Normenkette:

StrWG § 20 Abs. 1; StrWG § 21 Abs. 1;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung zur Berufung ist zulässig, aber unbegründet. Die von der Klägerin geltend gemachten Berufungszulassungsgründe rechtfertigen die Zulassung der Berufung nicht.