Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer, Einzelrichter - vom 17. Januar 2019 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,-Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung zur Berufung ist zulässig, aber unbegründet. Die von der Klägerin geltend gemachten Berufungszulassungsgründe rechtfertigen die Zulassung der Berufung nicht.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|