BVerwG - Beschluss vom 09.05.2019
4 VR 1.19
Normen:
NABEG § 7 Abs. 3 S. 1-2; NABEG § 12; NABEG § 15 Abs. 3 S. 1-2; VwGO § 44a; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
DVBl 2019, 1062

Angreifen der Entscheidung der Bundesnetzagentur als Verfahrenshandlung nur zusammen mit der Sachentscheidung hinsichtlich Abschichtung eines von einem Bundesland in das Verfahren der Bundesfachplanung eingebrachten Alternativtrassenvorschlags; Berücksichtigung eines abgeschichteten Alternativtrassenvorschlags im Verfahren der Bundesfachplanung i.R.e. Bund-Länder-Streits

BVerwG, Beschluss vom 09.05.2019 - Aktenzeichen 4 VR 1.19

DRsp Nr. 2019/9083

Angreifen der Entscheidung der Bundesnetzagentur als Verfahrenshandlung nur zusammen mit der Sachentscheidung hinsichtlich Abschichtung eines von einem Bundesland in das Verfahren der Bundesfachplanung eingebrachten Alternativtrassenvorschlags; Berücksichtigung eines abgeschichteten Alternativtrassenvorschlags im Verfahren der Bundesfachplanung i.R.e. Bund-Länder-Streits

1. Ein Bund-Länder-Streit gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor, wenn ein Bundesland sich dagegen wendet, dass ein von ihm in das Verfahren der Bundesfachplanung eingebrachter Alternativtrassenvorschlag von der Bundesnetzagentur abgeschichtet wurde, und erreichen möchte, dass dieser Vorschlag bis zur abschließenden Entscheidung nach § 12 NABEG im Verfahren verbleibt und dort wie die Trassenvorschläge der Vorhabenträger geprüft wird.2. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, einen von einem Bundesland in das Verfahren der Bundesfachplanung eingebrachten Alternativtrassenvorschlag abzuschichten, kann als Verfahrenshandlung gemäß § 44a VwGO nur zusammen mit der Sachentscheidung angegriffen werden.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Antragsteller.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60 000 € festgesetzt.

Normenkette:

NABEG § 7 Abs. 3 S. 1-2; NABEG § 12; NABEG § 15 Abs. 3 S. 1-2; § 44a;