Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Senatsbeschluss vom 6. August 2020 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens.
Die vom Antragsteller am 20.08.2020 beim Verwaltungsgerichtshof erhobene Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 06.08.2020 (zugestellt am 10.08.2020), mit dem Ziel das Verfahren fortzuführen, hat keinen Erfolg.
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