BGH, Urteil vom 18.12.1986 - Aktenzeichen VII ZR 22/86
DRsp Nr. 1992/3370
Ankündigung der Ersatzvornahme
»Fordert der Besteller den Unternehmer zur Mängelbeseitigung innerhalb einer bestimmten Frist auf und erklärt er zugleich, daß er nach fruchtlosem Fristablauf zwar Nachbesserung durch den Unternehmer ablehnen, aber lediglich zur Ersatzvornahme schreiten und zunächst einen angemessenen Vorschuß auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten anfordern werde, so liegt darin bei verständiger Würdigung keine Ablehnungsdrohung i. S. d. § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB sondern die bloße Ankündigung, daß der Besteller von seinem Selbsthilferecht gemäß § 633 Abs. 3BGB Gebrauch machen wolle (im Anschluß an Senatsurteil NJW 1983, 1731).«