BVerwG - Beschluss vom 25.08.2010
4 B 17.10
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4;
Fundstellen:
ZfBR 2010, 796
Vorinstanzen:

Annahme eines privilegierten Bauvorhabens bei Planung eines Wildparks auf einem ursprünglich von der Bundeswehr genutzen Gelände

BVerwG, Beschluss vom 25.08.2010 - Aktenzeichen 4 B 17.10

DRsp Nr. 2010/17307

Annahme eines privilegierten Bauvorhabens bei Planung eines Wildparks auf einem ursprünglich von der Bundeswehr genutzen Gelände

Der Privilegierungsrahmen des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB wird überschritten, wenn das betreffende Vorhaben nicht einen Versorgungsbedarf, der im Außenbereich ohnehin vorhanden ist, bedient, sondern die Nachfrage erst durch die Errichtung des geplanten Vorhabens generiert wird.

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 50 000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4;

Gründe

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.

I