OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 26.01.2023
1 LA 103/19
Normen:
LBO SH a.F. § 59 Abs. 1 S. 2; BauNVO § 19 Abs. 4 S. 4 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 08.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 308/17

Anordnung des Rückbaus der baulichen Anlagen auf dem Grundstück auf das genehmigte Maß der baulichen Nutzung; Hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.01.2023 - Aktenzeichen 1 LA 103/19

DRsp Nr. 2023/7336

Anordnung des Rückbaus der baulichen Anlagen auf dem Grundstück auf das genehmigte Maß der baulichen Nutzung; Hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer, Einzelrichterin - vom 8. November 2019 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

LBO SH a.F. § 59 Abs. 1 S. 2; BauNVO § 19 Abs. 4 S. 4 Nr. 1;

Gründe

Der zulässige Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ist nicht begründet. Sein Vorbringen, das den Prüfungsumfang für das Oberverwaltungsgericht bestimmt (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO), rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht.