OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 23.01.2023 (5 KN 28/21)
Die Beiladung der A., vertreten durch die ... ... ... ..., diese vertreten durch den Geschäftsführer ... ..., A-Straße, A-Stadt, wird abgelehnt. Über die Beiladung entscheidet gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 VwGO der [...]