OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 22.03.2023
5 KN 53/21
Normen:
LaplaG § 5 Abs. 11 S. 2; ROG § 7 Abs. 2 S. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3;

Konzentrationsflächenplanung im Regionalplan i.R.d. Abwägungsgebots (hier: Windenergie an Land); Wirksame Unterschutzstellung als Voraussetzung für die Existenz eines Landschaftsschutzgebietes

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.03.2023 - Aktenzeichen 5 KN 53/21

DRsp Nr. 2023/5189

Konzentrationsflächenplanung im Regionalplan i.R.d. Abwägungsgebots (hier: Windenergie an Land); Wirksame Unterschutzstellung als Voraussetzung für die Existenz eines Landschaftsschutzgebietes

Die Regionalplan I-Teilaufstellung-VO leidet unter einem Abwägungsmangel und ist daher unwirksam.

Tenor

Die Landesverordnung für den Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein Kapitel 5.8 (Windenergie an Land) (Regionalplan I-Teilaufstellung-VO) vom 29. Dezember 2020 (GVOBI. S. 1082) ist unwirksam.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LaplaG § 5 Abs. 11 S. 2; ROG § 7 Abs. 2 S. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3;

Tatbestand