Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragsteller wenden sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Veränderungssperre zu dem Bebauungsplan Nr. 193 der Antragsgegnerin.
Sie sind jeweils Wohnungseigentümer (Wohnungen Nr. ...) in dem Objekt Am Steinkamp, 23769 Fehmarn, Ortsteil Burg, das im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 193 der Antragsgegnerin liegt. Sie beabsichtigen, ihre Wohnungen künftig als Ferienwohnungen zu nutzen.
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