OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 30.01.2023
1 MB 19/22
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 2; BauNVO § 6 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 05.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 2 B 29/22

Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Bestimmung der näheren Umgebung eines Baugrundstücks

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.01.2023 - Aktenzeichen 1 MB 19/22

DRsp Nr. 2023/8355

Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Bestimmung der näheren Umgebung eines Baugrundstücks

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer - vom 5. August 2022 wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 2; BauNVO § 6 Abs. 1;

Gründe

Die gemäß § 146 Abs. 1 und Abs. 4 VwGO statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 5. August 2022 ist unbegründet. Die zu ihrer Begründung dargelegten Gründe, die allein Gegenstand der Prüfung durch den Senat sind (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), rechtfertigen die mit der Beschwerde erstrebte Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses nicht.