Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19. April 2022 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 11. Juli 2022 verpflichtet, der Klägerin einen positiven Vorbescheid über die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung gemäß dem am 13. Dezember 2021 eingegangenen Antrag zu erteilen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|