OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 02.03.2023
1 KN 19/18
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 9 Abs. 2a;

Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für die Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters; Ermittlung und Bewertung der Belange durch Abwägung bei der Aufstellung der Bauleitpläne

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.03.2023 - Aktenzeichen 1 KN 19/18

DRsp Nr. 2023/5777

Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für die Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters; Ermittlung und Bewertung der Belange durch Abwägung bei der Aufstellung der Bauleitpläne

Tenor

Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 9 Abs. 2a;

Tatbestand

Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Grundstücks ... im Stadtgebiet der Antragsgegnerin, auf dem ein Lidl Lebensmittel-Discount-Markt mit einer Verkaufsfläche von rund 840 m2 betrieben wird. Sie beabsichtigt die Erweiterung des Marktes um 360 m2 zusätzliche Verkaufsfläche.